Das Prüfsiegel AZAV

Was bedeutet es?

Für die Durchführung von Weiterbildungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden, benötigen Bildungsträger eine Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV (Zertifizierung). Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebene Bildungsgutscheine können nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden.

Wer vergibt es?

Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde der Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) dahingehend neu geregelt, dass die Zulassung von Bildungsträgern und -maßnahmen durch private, fachkundige Stellen (FKS) erfolgt.

Die Fachkundige Stelle, die das bzb geprüft und zertifiziert hat, ist die DQS Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen.

Wer bestimmt es?

Der Rahmen für die zu erfüllenden Anforderungen an Maßnahmen und Träger der beruflichen Weiterbildung und das Zertifizierungsverfahren wird festgelegt von der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZAV), die zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Die inhaltliche Ausgestaltung geschieht durch den Anerkennungsbeirat mittels Aussprache von Empfehlungen, die für alle am Geschehen Beteiligten bindenden Charakter besitzen.

Wer bekommt es?

Ein Bildungsträger muss als Voraussetzung für eine erfolgreiche Zulassung nach AZAV ein funktionierendes System zur Sicherung der Qualität nachweisen. Das ist nach der AZAV ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Das enthält u. a. eine Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems, deren wirksame Anwendung in der Organisation und eine ständige Verbesserung und Weiterentwicklung.

Wer kontrolliert es?

Die fachkundige Stellen (FKS) überprüfen regelmäßig die Bildungsträger und die zertifizierten Veranstaltungen. Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer, der Anlass zur Kritik an den Weiterbildungsveranstaltungen hat, direkt an die fachkundige Stelle wenden.